4. Förderrunde "Academic" des Förderprogramm Klinikpartnerschaften

Wer kann sich bewerben?

Die Leitung der Klinikpartnerschaft in der Förderlinie Academic muss von einer öffentlich-rechtlichen oder gemeinnützigen deutschen Universitätsklinik oder Forschungseinrichtung übernommen werden. Diese reicht den gemeinsamen Projektantrag ein und wird bei Zusage Vertragspartnerin der GIZ. Grundlage ist die ANBest-P 2019.

Partnerinstitutionen müssen ein Krankenhaus oder Universitätsklinikum mit wissenschaftlicher Ausrichtung sein und juristisch eigenständig (öffentlich-rechtlich oder gemeinnützig) sein. Bei Mittelweiterleitung können auch weitere Zuschussempfänger diese Voraussetzungen erfüllen.

Langfristige Partnerschaften sollten erkennbar sein; völlig neue Partnerschaften sind ausgeschlossen. Projekte dürfen nur aus Ländern mit niedrigem oder mittlerem Einkommen eingereicht werden, wobei besondere Bedingungen für China, Afghanistan, Ruanda, Syrien und die Ukraine gelten:

  • China: nur in Dreieckskooperationen (z.B. Afrika)
  • Afghanistan: nur wenn direkt der Bevölkerung zugutekommend, keine Legitimierung der Regierung
  • Ruanda: nur durch zivilgesellschaftliche Akteure, keine direkte Staatsfinanzierung
  • Syrien: EU-Sanktionen beachten; Antrag über Sonderförderung möglich (Link oben)
  • Ukraine: gesondert über die Ukraine-Sonderförderung
  • Weitere Länder können aufgrund Sicherheitslage ausgeschlossen werden.

Partnerorganisationen müssen öffentliche Gesundheitsleistungen anbieten oder medizinisch relevante Beiträge zur Verbesserung des Gesundheitssystems leisten (im Sinne der SDGs 3 & 17). Grundlagenforschung ist nicht förderfähig.

 

Welche Auswahlkriterien gibt es?

Bei der Auswahl von Partnerschaftsprojekten sind folgende Punkte entscheidend:

  • Projektansatz und Wirkungen: Der Ansatz berücksichtigt positive Effekte sowie potenzielle unbeabsichtigte Wirkungen
  • Relevanz: Die Partnerschaft verbessert die medizinische Versorgung, baut auf bestehenden Gesundheitsprogrammen auf, reagiert auf lokale Bedarfe und vulnerable Gruppen, und trägt zu SDG 3 bei
  • Innovation: Das Projekt nutzt innovative Methoden, interdisziplinäre Ansätze, sektorenübergreifende Strategien und digitale Technologien
  • Effizienz: Es verfügt über ein klares Management, Verantwortlichkeiten, realistische Budgetierung und langfristige Partnerschaftlichkeit
  • Effektivität: Ziele, Aktivitäten und Indikatoren sind abgestimmt; die Umsetzung ist nachvollziehbar; Kapazitäten sind nachweislich vorhanden
  • Nachhaltigkeit: Das Projekt fördert langfristigen Kapazitätsaufbau, wissenschaftlichen Austausch und ist skalierbar auf Gesundheitssysteme und nationale Programme
  • Ethische Vertretbarkeit: Maßnahmen folgen internationalen ethischen Standards, Datenschutzbestimmungen und kultureller Einbettung
  • Gendersensibilität & Diversität: Interventionen sind gendersensibel geplant; Diversität und Intersektionalität werden berücksichtigt
  • Ergebnisse & Open Access: Publikationen sollen idealerweise offen zugänglich sein; Ergebnisse werden auch für die breite Öffentlichkeit in den Partnerländern verbreitet.

 

Zuschusshöhe

Partnerschaften werden für bis zu 24 Monate mit einem Budget von bis zu 200.000 € gefördert. Der Fokus liegt auf der Kompetenzentwicklung, um die nachhaltige Verbesserung der Gesundheitsversorgung in den Partnerländern zu erreichen.

 

Weitere Informationen zur Förderrichtlinie "Academic" finden Sie HIER.