Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten: weiterbilden und Gleichstellung fördern

Im Rahmen der ESF-Sozialpartnerrichtlinie wird der Aufbau einer nachhaltigen Personalpolitik und Unternehmenskultur unterstützt. Durch die Stärkung der gleichberechtigten, existenzsichernden Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt und der Integration nachhaltiger Weiterbildungsstrukturen, soll die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen gestärkt und die berufliche Handlungskompetenz von Mitarbeiter*innen erhalten und gefördert werden.

Die Zuwendungen werden in vier Bereiche untergliedert:

  • Weiterbildung im Wandel fördern
  • Gleichstellung gestalten
  • Regionale Verbünde zur Stärkung von Weiterbildung und/oder Gleichstellung in KMU
  • Modellentwicklungen innovativer Ansätze zur Stärkung von Weiterbildung und/oder Gleichstellung

Weitere Informationen gibt es hier.

Förderrichtlinie „Stärkung der Teilhabe älterer Menschen – gegen Einsamkeit und soziale Isolation“

Ab dem 01. August 2022 bis zum 29. August 2022 können Anträge beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Förderung von Projekten eingereicht werden, die Angebote für Menschen ab 60 Jahren zur Vermeidung von Einsamkeit und sozialer Isolation initiieren. Zu dem fördert die Europäische Union Projektträger bei der Unterstützung älterer Beschäftigter, welche vom Ausschluss aus dem Arbeitsmarkt betroffen sind.

Ziel des Programmes:

  • Langfristig die individuelle Einkommens- und Lebenssituation älterer Menschen in der aktiven, sowie in der nachberuflichen Lebensphase zu verbessern
  • Aktivierungsangebote sollen über individuelle Herausforderungen aufklären und unterstützen

Weitere Informationen gibt es hier.

Investitionsförderung zur „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) beschlossen

Mit dem von Bund und Freistaat Sachsen finanzierten Förderprogramm werden Investitionen zum Aufbau, der Erweiterung und Anpassung gewerblicher Betriebe sowie der wirtschaftsnahen Infrastruktur unterstützt. Das sächsische Kabinett hat eine Neufassung für die Periode 2022 beschlossen.

Zuwendungen für Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft einschließlich Unternehmen der Tourismuswirtschaft sowie für gemeinnützige außeruniversitäre wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen, mit denen dauerhaft Arbeitsplätze bzw. Ausbildungsplätze im Freistaat Sachsen geschaffen oder gesichert werden

  • Zuschüsse für Investitionsvorhaben in das Anlagevermögen oder Lohnausgabenförderung
  • bis zu 45 % Förderquote
  • Investitionszeitraum bis zu 36 Monate
  • kombinierbar mit anderen Finanzierungsangeboten

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„Rückenwind für Vielfalt, Wandel und Zukunftsfähigkeit in der Sozialwirtschaft“

Das ESF Plus-Förderprogramm setzt sich bei der Fachkräftesicherung in sozialen Arbeitsfeldern ein. Der Fokus liegt hierbei auf die Herausforderungen der Digitalisierung und des demografischen Wandels. Gefördert werden gemeinnützige Träger der Sozialwirtschaft vom 22. Juni 2022 bis zum 31. Dezember 2027. Es stehen 74 Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfonds Plus sowie Bundesmittel zur Verfügung.

Gefördert werden Modellvorhaben, die:

  • die Gestaltung von attraktiven, inklusiven, vielfalts- und lebensphasenorientierten Arbeitsbedingungen in einer modernen Arbeitswelt 
    (Organisationsentwicklung & Kulturwandel) verknüpfen,
  • mit der Schaffung zielgruppenspezifischer, flexibler Möglichkeiten zu Kompetenzerweiterung für Beschäftigte Personalentwicklung.

Weitere Informationen gibt es hier.

Programm zur Förderung von Clustern und Netzwerken der Wirtschaft im Freistaat Sachsen

Innovationscluster und Kooperationsnetzwerke – gemeinsam stark

Innovationen sind der Motor und eine treibende Kraft unserer wirtschaftlichen Entwicklung. Im Gegenzug zeigt die Erfahrung, dass gerade das einzelne kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) die Umsetzung neuer Ideen und Entwicklungen als eine große Herausforderung wahrnimmt.

Eine netzwerkbasierende Organisation unter maßgeblicher Beteiligung von KMU kann der Ansatz dafür sein, die eigene Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit, aber auch die der gesamten Gruppe zu erhöhen.

Mit der Förderung von neuen, aber auch bestehenden Clustern und Netzwerken wird die Vernetzung von mindestens 5 Partnern in konkreten Projekten unterstützt, vorrangig im Freistaat Sachsen.

Das Netzwerk Lausitz Vital würde sich freuen, wenn sich Netzwerkpartner hierfür interessieren würden. Melden Sie sich gern zurück!

Weitere Informationen zu Konditionen, Ablauf und Verfahren unter:

https://www.sab.sachsen.de/f%C3%B6rderprogramme/sie-m%C3%B6chten-ein-unternehmen-gr%C3%BCnden-in-ihr-unternehmen-investieren-oder-ihre-gesch%C3%A4ftst%C3%A4tigkeit-ausbauen/clusterf%C3%B6rderung.jsp#program_overview

KMU-innovativ: Medizintechnik

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt kleine und mittlere sowie mittelständisches Unternehmen (KMU) bei der Finanzierung von industriellen Forschungs- und experimentellen Entwicklungsvorhaben im Bereich der Medizintechnik. Das BMBF unterstützt im Rahmen von Verbundprojekten auch Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Klinikeinrichtungen.

Es werden insbesondere folgende Projekte gefördert:

  • Verbundprojekte mehrerer KMU und/oder mittelständischer Unternehmen, die die gemeinschaftliche Verwertung einer medizintechnischen Lösung anstreben,
  • Verbundprojekte, die die Grundlagen für eine spätere Produktentwicklung legen,
  • Verbundprojekte, die die zwischenbetriebliche Wertschöpfungskette möglichst durchgängig abbilden, sowie
  • anspruchsvolle Einzelprojekte von Unternehmen mit Entwicklungs- und Produktionskompetenz auf dem Gebiet der Medizintechnik.

Interessierte Unternehmen – insbesondere Erstantragsteller – wenden sich bitte an die Förderberatung „Forschung und Innovation” des Bundes, Lotsendienst für Unternehmen.

Weitere Informationen unter:

https://www.bmbf.de/bmbf/de/forschung/innovativer-mittelstand/kmu-innovativ/kmu-innovativ-medizintechnik/kmu-innovativ-medizintechnik.html

Bundesaltenplan

Wenn Sie als Projektträger ältere Menschen in ihrem selbstständigen und gleichberechtigten Leben in der Gesellschaft unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zur Umsetzung Ihrer Vorhaben und Maßnahmen bekommen.

Das Bundesfamilienministerium fördert Projekte von Verbänden und Organisationen, die ältere Menschen in ihrem selbstständigen und gleichberechtigten Leben in der Gesellschaft unterstützen.

Gefördert werden insbesondere folgende Bereiche:

  • bundesweit in der Seniorenpolitik tätige Verbände und Organisationen,
  • Modellprojekte zur Entwicklung, Erprobung, Überprüfung und Weiterentwicklung von Konzepten,
  • die Kofinanzierung von EU-Projekten,
  • internationale Arbeit für ältere Menschen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Fördermaßnahme ab.

Weitere Informationen unter: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/richtlinien-fuer-den-bundesaltenplan-133320

START-interaktiv: Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt interaktive Technologien in den beiden Forschungsfeldern „Digital unterstützte Gesundheit und Pflege“ und „Lebenswerte Räume: smart, nachhaltig und innovativ“. Das Ideen-/Innovationspotenzial von Start-ups in diesen Bereichen der Spitzenforschung soll für Wirtschaft und Gesellschaft besser nutzbar gemacht werden.

Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten in 2 Modulen:

  • Einzelvorhaben von Forschungsteams an Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit innovativen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, die den Reifegrad der aktuellen Ergebnisse erhöhen (Modul 1) sowie
  • risikoreiche Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben zur Stärkung der Innovationsfähigkeit von jungen Start-ups in Deutschland (Modul 2). Die technologieübergreifenden und anwendungsbezogenen Vorhaben sind als „Tandem“-Vorhaben mit der „Mutter“-Hochschule/-Forschungseinrichtung und als Einzelvorhaben eines Start-ups förderfähig.

Weitere Informationen unter: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMBF/start-interaktiv.html

Richtlinie Heilberufe

Unter der Förderrichtlinie Heilberufe werden weiterhin die berufliche Weiterentwicklung und Ausbildung in Pflegeberufen gefördert.

Im Folgenden können Sie sich zu zwei Förderungen informieren:

 

  • Förderung von Personal- und Sachausgaben für Hebammen und Endbindungspfleger:

Mit der Förderung sollen drohende Lücken von Angeboten der Geburtshilfe im Freistaat Sachsen vermieden und Hebammen sowie Entbindungspfleger unterstützt werden, um damit die Wahlfreiheit hinsichtlich des Geburtsortes gemäß § 24f SGB V zu gewährleisten. Die adäquate und kontinuierliche Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Hebammenhilfe ist eine Aufgabe von hoher und langfristig wirkender gesundheits- und familienpolitischer Bedeutung für die gesamte Gesellschaft.

Weitere Informationen unter:

https://www.sab.sachsen.de/f%C3%B6rderprogramme/sie-planen-ihre-mitarbeiter-oder-sich-selbst-weiterzubilden/heilberufe-%E2%80%93-hebammen-und-entbindungspfleger-(teil-c-der-rl-heilberufe).jsp#program_procedure

 

  • Unterstützung der Altenpflegeausbildung:

Vor dem Hintergrund des wachsenden Fachkräftebedarfs in der Altenpflege soll mit der Förderung die Anzahl qualifiziert ausgebildeter Pflegekräfte im Freistaat Sachsen erhöht und die Qualität der Pflege dauerhaft gesichert werden. Mit dem Programm „Förderung der Heilberufe“ wird u. a. die Ausbildung von Pflegeschülerinnen und Pflegeschülern an Altenpflegeschulen in freier Trägerschaft in Sachsen gefördert. Diese wird mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss unterstützt, der bis zu 100 Prozent der Ausgaben beträgt, die auf dem Schulvertrag zwischen der Altenpflegeschule und der Pflegeschülerin bzw. dem Pflegeschüler beruhen. Maximal können dies bis zu 85 Euro pro Monat sein.

Weitere Informationen unter:

https://www.sab.sachsen.de/f%C3%B6rderprogramme/sie-planen-ihre-mitarbeiter-oder-sich-selbst-weiterzubilden/altenpflegeausbildung.jsp

Förderung von neuen Versorgungsformen gemäß § 92a Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)

Ziel dieses Förderangebotes ist es, neue Versorgungsformen zu fördern, die insbesondere eine Weiterentwicklung der sektorenübergreifenden Versorgung zum Ziel haben. Dies können Modelle sein, die eine Überwindung der Sektorentrennung bezwecken. Es kann sich aber auch um Modelle handeln, die innersektorale Schnittstellen optimieren wollen. Voraussetzung für eine Förderung ist ein tragfähiges Evaluationskonzept. Die Evaluation der geförderten neuen Versorgungsform soll Erkenntnisse liefern, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss in seine Richtlinien zur Gestaltung der Versorgung übernommen werden können oder dem Gesetzgeber als Grundlage für strukturelle Veränderungen des gesetzlichen Rahmens oder weiteren Akteuren des Gesundheitswesens zur Weiterentwicklung der Versorgung in der GKV dienen können. Folgende Themenförderungen sind dabei möglich:

  1. Interdisziplinäre Versorgungsangebote und geeignete Angebote im Bereich der Sekundär- und Tertiärprävention für Patientinnen und Patienten mit komplexem Versorgungsbedarf
  2. Neue Versorgungsformen zur Entlastung von Pflegefachkräften
  3. Einbindung von digitalen Technologien im Versorgungsalltag
  4. Digitalisierung in der Heilmittelerbringung
  5. Sozialraumbezogene Versorgungsmodelle unter Einbeziehung der kommunalen gesundheitsbezogenen Daseinsvorsorge
  6. Stärkung der hausärztlichen Versorgung Versorgungsmodelle für Kinder und Jugendliche

Einreichungsfrist Ideenskizze: 17. Mai 2022, 12.00 Uhr

Weitere Informationen finden Sie unter: https://innovationsfonds.g-ba.de/downloads/media/272/2022-03-03_Foerderbekanntmachung_NVF_themenspezifisch_2022.pdf