Förderung von Projekten zum Thema „Die digitale Kommune: Interaktive, partizipative und datengetriebene Planungsprozesse unterstützen“

Mit dieser Bekanntmachung sollen FuE-Vorhaben auf den Weg gebracht werden, welche digitale und gegebenenfalls hybride Beteiligungsformate zur partizipativen Einbindung von Bürgerinnen und Bürgern entwickeln und erforschen, um so die Planungsprozesse in deutschen Kommunen durch ein kooperatives Miteinander zu verbessern. Der Förderschwerpunkt der Bekanntmachung liegt auf Fragen des Forschungsfelds „Lebenswerte Räume“.

Themenschwerpunkte:

  • Entwicklung und Erforschung von Methoden und Systemen zur Ansprache und Mobilisierung von Bürgerinnen und Bürgern zur Partizipation durch die Entwicklung und Erprobung interaktiver und zielgruppengerechter Kommunikationsstrategien für gesellschaftlichen Diskurs und Dialog in kommunalen Planungsprozessen
  • Entwicklung und Erforschung innovativer und datenbasierter Visualisierungs- und Datenaufbereitungsformate zur Vermittlung teils komplexer Sachverhalte und Informationen im Rahmen interaktiver, partizipativer, kommunaler Planungsprozesse

Antragsberechtigt sind Verbünde aus Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, Forschungseinrichtungen sowie kommunale Akteure, Einrichtungen des Bundes und der Länder, Gebietskörperschaften, Stiftungen und Vereine sowie rechtlich unselbstständige Bundesbehörden und -einrichtungen mit FuE-Aufgaben. 

Weitere Informationen gibt es hier

Förderaufruf für das WIR-Bündnis „Zukunftstechnologien für gelingendes Alter(n) im ländlichen Raum“

Alle Bündnispartner haben bis zum 16.09.2022 die Möglichkeit neue Umsetzungsvorhaben einzureichen.

Die Vorhaben werden schließlich am 07.10.2022, voraussichtlich in Präsenz, dem Beirat

präsentiert. Geplant sind hierfür 10 Minuten Präsentation mit anschließender

30-minütiger Diskussion zwischen den Beiratsmitgliedern und den Antragstellenden.

Sollten Interessierte noch auf der Suche nach geeigneten Partnern für mögliche Umsetzungsvorhaben sein, können gern die Kollegen vom WIR-Bündnis kontaktiert werden.

Ansprechpartner:

Herrn Tschentscher

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operatives Bündnismanagement, AWO Lausitz gGmbH

Frau Dr. Barczik

Mail: (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Strategie- und Innovationsmanagement, CODIP TU Dresden

Website: www.zukunftalter.eu

Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten: weiterbilden und Gleichstellung fördern

Im Rahmen der ESF-Sozialpartnerrichtlinie wird der Aufbau einer nachhaltigen Personalpolitik und Unternehmenskultur unterstützt. Durch die Stärkung der gleichberechtigten, existenzsichernden Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt und der Integration nachhaltiger Weiterbildungsstrukturen, soll die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen gestärkt und die berufliche Handlungskompetenz von Mitarbeiter*innen erhalten und gefördert werden.

Die Zuwendungen werden in vier Bereiche untergliedert:

  • Weiterbildung im Wandel fördern
  • Gleichstellung gestalten
  • Regionale Verbünde zur Stärkung von Weiterbildung und/oder Gleichstellung in KMU
  • Modellentwicklungen innovativer Ansätze zur Stärkung von Weiterbildung und/oder Gleichstellung

Weitere Informationen gibt es hier.

Förderrichtlinie „Stärkung der Teilhabe älterer Menschen – gegen Einsamkeit und soziale Isolation“

Ab dem 01. August 2022 bis zum 29. August 2022 können Anträge beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Förderung von Projekten eingereicht werden, die Angebote für Menschen ab 60 Jahren zur Vermeidung von Einsamkeit und sozialer Isolation initiieren. Zu dem fördert die Europäische Union Projektträger bei der Unterstützung älterer Beschäftigter, welche vom Ausschluss aus dem Arbeitsmarkt betroffen sind.

Ziel des Programmes:

  • Langfristig die individuelle Einkommens- und Lebenssituation älterer Menschen in der aktiven, sowie in der nachberuflichen Lebensphase zu verbessern
  • Aktivierungsangebote sollen über individuelle Herausforderungen aufklären und unterstützen

Weitere Informationen gibt es hier.

Investitionsförderung zur „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) beschlossen

Mit dem von Bund und Freistaat Sachsen finanzierten Förderprogramm werden Investitionen zum Aufbau, der Erweiterung und Anpassung gewerblicher Betriebe sowie der wirtschaftsnahen Infrastruktur unterstützt. Das sächsische Kabinett hat eine Neufassung für die Periode 2022 beschlossen.

Zuwendungen für Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft einschließlich Unternehmen der Tourismuswirtschaft sowie für gemeinnützige außeruniversitäre wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen, mit denen dauerhaft Arbeitsplätze bzw. Ausbildungsplätze im Freistaat Sachsen geschaffen oder gesichert werden

  • Zuschüsse für Investitionsvorhaben in das Anlagevermögen oder Lohnausgabenförderung
  • bis zu 45 % Förderquote
  • Investitionszeitraum bis zu 36 Monate
  • kombinierbar mit anderen Finanzierungsangeboten

Weitere Informationen gibt es hier.

„Rückenwind für Vielfalt, Wandel und Zukunftsfähigkeit in der Sozialwirtschaft“

Das ESF Plus-Förderprogramm setzt sich bei der Fachkräftesicherung in sozialen Arbeitsfeldern ein. Der Fokus liegt hierbei auf die Herausforderungen der Digitalisierung und des demografischen Wandels. Gefördert werden gemeinnützige Träger der Sozialwirtschaft vom 22. Juni 2022 bis zum 31. Dezember 2027. Es stehen 74 Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfonds Plus sowie Bundesmittel zur Verfügung.

Gefördert werden Modellvorhaben, die:

  • die Gestaltung von attraktiven, inklusiven, vielfalts- und lebensphasenorientierten Arbeitsbedingungen in einer modernen Arbeitswelt 
    (Organisationsentwicklung & Kulturwandel) verknüpfen,
  • mit der Schaffung zielgruppenspezifischer, flexibler Möglichkeiten zu Kompetenzerweiterung für Beschäftigte Personalentwicklung.

Weitere Informationen gibt es hier.

Programm zur Förderung von Clustern und Netzwerken der Wirtschaft im Freistaat Sachsen

Innovationscluster und Kooperationsnetzwerke – gemeinsam stark

Innovationen sind der Motor und eine treibende Kraft unserer wirtschaftlichen Entwicklung. Im Gegenzug zeigt die Erfahrung, dass gerade das einzelne kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) die Umsetzung neuer Ideen und Entwicklungen als eine große Herausforderung wahrnimmt.

Eine netzwerkbasierende Organisation unter maßgeblicher Beteiligung von KMU kann der Ansatz dafür sein, die eigene Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit, aber auch die der gesamten Gruppe zu erhöhen.

Mit der Förderung von neuen, aber auch bestehenden Clustern und Netzwerken wird die Vernetzung von mindestens 5 Partnern in konkreten Projekten unterstützt, vorrangig im Freistaat Sachsen.

Das Netzwerk Lausitz Vital würde sich freuen, wenn sich Netzwerkpartner hierfür interessieren würden. Melden Sie sich gern zurück!

Weitere Informationen zu Konditionen, Ablauf und Verfahren unter:

https://www.sab.sachsen.de/f%C3%B6rderprogramme/sie-m%C3%B6chten-ein-unternehmen-gr%C3%BCnden-in-ihr-unternehmen-investieren-oder-ihre-gesch%C3%A4ftst%C3%A4tigkeit-ausbauen/clusterf%C3%B6rderung.jsp#program_overview

KMU-innovativ: Medizintechnik

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt kleine und mittlere sowie mittelständisches Unternehmen (KMU) bei der Finanzierung von industriellen Forschungs- und experimentellen Entwicklungsvorhaben im Bereich der Medizintechnik. Das BMBF unterstützt im Rahmen von Verbundprojekten auch Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Klinikeinrichtungen.

Es werden insbesondere folgende Projekte gefördert:

  • Verbundprojekte mehrerer KMU und/oder mittelständischer Unternehmen, die die gemeinschaftliche Verwertung einer medizintechnischen Lösung anstreben,
  • Verbundprojekte, die die Grundlagen für eine spätere Produktentwicklung legen,
  • Verbundprojekte, die die zwischenbetriebliche Wertschöpfungskette möglichst durchgängig abbilden, sowie
  • anspruchsvolle Einzelprojekte von Unternehmen mit Entwicklungs- und Produktionskompetenz auf dem Gebiet der Medizintechnik.

Interessierte Unternehmen – insbesondere Erstantragsteller – wenden sich bitte an die Förderberatung „Forschung und Innovation” des Bundes, Lotsendienst für Unternehmen.

Weitere Informationen unter:

https://www.bmbf.de/bmbf/de/forschung/innovativer-mittelstand/kmu-innovativ/kmu-innovativ-medizintechnik/kmu-innovativ-medizintechnik.html

Bundesaltenplan

Wenn Sie als Projektträger ältere Menschen in ihrem selbstständigen und gleichberechtigten Leben in der Gesellschaft unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zur Umsetzung Ihrer Vorhaben und Maßnahmen bekommen.

Das Bundesfamilienministerium fördert Projekte von Verbänden und Organisationen, die ältere Menschen in ihrem selbstständigen und gleichberechtigten Leben in der Gesellschaft unterstützen.

Gefördert werden insbesondere folgende Bereiche:

  • bundesweit in der Seniorenpolitik tätige Verbände und Organisationen,
  • Modellprojekte zur Entwicklung, Erprobung, Überprüfung und Weiterentwicklung von Konzepten,
  • die Kofinanzierung von EU-Projekten,
  • internationale Arbeit für ältere Menschen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Fördermaßnahme ab.

Weitere Informationen unter: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/richtlinien-fuer-den-bundesaltenplan-133320

START-interaktiv: Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt interaktive Technologien in den beiden Forschungsfeldern „Digital unterstützte Gesundheit und Pflege“ und „Lebenswerte Räume: smart, nachhaltig und innovativ“. Das Ideen-/Innovationspotenzial von Start-ups in diesen Bereichen der Spitzenforschung soll für Wirtschaft und Gesellschaft besser nutzbar gemacht werden.

Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten in 2 Modulen:

  • Einzelvorhaben von Forschungsteams an Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit innovativen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, die den Reifegrad der aktuellen Ergebnisse erhöhen (Modul 1) sowie
  • risikoreiche Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben zur Stärkung der Innovationsfähigkeit von jungen Start-ups in Deutschland (Modul 2). Die technologieübergreifenden und anwendungsbezogenen Vorhaben sind als „Tandem“-Vorhaben mit der „Mutter“-Hochschule/-Forschungseinrichtung und als Einzelvorhaben eines Start-ups förderfähig.

Weitere Informationen unter: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMBF/start-interaktiv.html